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Beherbergungssteuer ab 01.01.2024

Beherbergungssteuer ab 01.01.2024

Beherbergungssteuer ab 01.01.2024 2048 1365 Administrator

Die Beherbergungssteuer in Chemnitz

Ab dem 01.01.2024 wird seitens der Stadt Chemnitz eine Beherbergungssteuer von 5% auf den Übernachtungspreis erhoben.
Wir sind verpflichtet, diese Steuer einzuziehen und an die Stadt Chemnitz weiterzureichen.
Um weiterhin stets transparente Preise anbieten zu können, ist die Beherbergungssteuer in unseren Preisen bei Neubuchung ab dem 1.12.2023 für 2024 bereits inkludiert.
(Bei älteren Buchungen wird der Betrag vor Ort nachberechnet.)

Wir bieten weiterhin generell nur Endpreise an.

In diese neuen Preise mussten wir ebenso die volle Mehrwertsteuer auf Speisen, die immens gestiegenen Energiepreise von uns und vor allem unserer Lieferanten und Dienstleister, die erhöhte Maut sowie CO² Abgabe mit einrechnen.

Details zur Beherbergungssteuer finden Sie hier:

https://chemnitz.de/static/mam/vis_form/beherbergungsteuer_gaesteinformation.pdf

 













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