Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlosshotel Wasserschloss Klaffenbach

1. Geltungsbereich:

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge, die mit dem Schlosshotel Klaffenbach abgeschlossen werden, über die mietweise Überlassung von Bankett- oder Seminarräumen sowie Hotelzimmern und allen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen durch das Schlosshotel Klaffenbach an den Kunden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Vertragspartner des Hotels.

2. Vertragsabschluss:

a) Mündliche Reservierungen, sowie Reservierungen am Telefon sind verbindlich und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Form. Gruppenreservierungen werden mit Unterschrift eines Vertrages bestätigt. Schriftliche Reservierungen erhalten ebenfalls den Status einer definitiven Reservierung.

b) Der Abschluss über die in Ziffer 1 genannten Räumlichkeiten kommt durch die Annahme einer entsprechenden Anfrage durch das Hotel zustande. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
c) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Veranstaltungsräume anderweitig zu vermieten. Bei kurzfristig vereinbarten Veranstaltungen können vom Hotel erbrachte Vorleistungen in Rechnung gestellt werden.
d) Eine Unter- und Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

3. Preise, Zahlungsmodalitäten:

a) Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsführung des Hotels festgelegt und können nach Vertragsabschluss nur dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.

b) Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
c) Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen sind übersandte Rechnungen sofort nach Erhalt, spätestens 10 Tage nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig.
d) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Werden vom Hotel verlangte Vorauszahlungen nicht zum bestimmten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
e) Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 5% (je angefangener Monat) belegt. Rechnungsreklamationen sind unverzüglich mitzuteilen, spätestens nach 8 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr akzeptiert werden. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
f) Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.

4. Mitbringen von Speisen und Getränken:

Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmeregelungen sind mit der Bankettabteilung schriftlich zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.

5. Veranstaltungsräume:

a) Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung und berechtigt das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitstellung zu berechnen.

b) Alle Veranstaltungen mit Musik müssen von den Gästen vorab der GEMA gemeldet werden. (Vorlage der Anmeldung bei Veranstaltungsbeginn). Das Schlosshotel Klaffenbach wird von den Veranstaltern bezüglich Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt. Einen DJ bzw. Alleinunterhalter können Sie selbst organisieren. Sollte dieser noch nicht bei uns gespielt haben, ist es notwendig, dass er sich mit uns in Verbindung setzt um Details zu besprechen. Der Spielbeginn ohne vorherige Absprache ist nicht gestattet. Beschallung im Außenbereich ist nicht gestattet. Die Nachtruhe der Hotelgäste und Nachbarn ist zu gewährleisten, ab 0.00 Uhr sind die Außentüren bzw. Fenster geschlossen zu halten.

c) Auf den Einsatz von Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen und Nebelmaschinen ist zu verzichten. Unsere Brandmelder reagieren sofort und lösen Alarm aus, unsere Brandmeldeanlage benachrichtigt direkt die Feuerwehr. Die durch Fehlalarmierung entstehenden Kosten müssten wir an Sie weiterleiten.
Ebenso dürfen auch im Freien keine Feuerwerkskörper, Böller o.ä. ohne Genehmigung gezündet werden. Bei Nichtbeachtung sind wir zur Berechnung einer Gebühr in Höhe von 150,00 € berechtigt.

d) Für Veranstaltungen, die bis nach 24.00 Uhr andauern, wird eine Servicepauschale von 150,00 € die Stunde berechnet.

e) Ihre Veranstaltung muss spätestens um 2.00 Uhr beendet sein, Musik darf bis 1.00 Uhr gespielt werden.

6. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit für Tagungen, Bankettveranstaltungen sowie Restaurantreservierungen

a) Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung zu melden. Eine Reduzierung der Personenzahl um maximal 10% ist bis spätestens 2 Tage vor dem Tag der Veranstaltung kostenfrei möglich. Grundlage für die Rechnungslegung ist die bis dahin gemeldete Personenzahl.

b) Bei Abweichung nach oben wird sich das Hotel bemühen eine wunschgemäße Versorgung zu sichern. Eine garantierte Zusicherung kann nur verbindlich verlangt werden, wenn das Hotel schriftlich eine Zusage erklärt hat.
c) Bei einer Abweichung nach unten wird die restliche Anzahl der Gedecke mit 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
d) Die Veranstalter werden gebeten, insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen, erste Teilnehmerlisten bis 4 Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.

7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe:

a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Bei einer „garantierten Buchung“ wird das Zimmer auch nach 18.00 Uhr für Sie freigehalten.
c) Die Hotelzimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine stillschweigende Vereinbarung über längere Nutzungsdauer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei späterer Abreise werden pro Zimmer / Stunde 10,00 € berechnet, bei Abreise nach 15.00 Uhr werden 80% des Übernachtungspreises berechnet.
d) Soweit eine anderweitige Vergabe der vertraglich gebuchten Leistungen nicht möglich ist, werden die Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern mit 80% des vereinbarten Zimmerpreises als pauschalierter Schadenersatz in Rechnung gestellt.
e) Dem Hotel und dem Kunden bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.
f) Im Übernachtungspreis inklusive Frühstück beträgt der Frühstückspreis 5.- EUR.  Der Gast kann das Frühstück bis zum Vorabend um 18.00 Uhr kostenfrei stornieren.

8. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen:

a) Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. Stornierung berechtigt. Es gelten, falls im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart wurden, folgende Stornierungsbedingungen für die Zimmervermietung:

  1. Einzelbuchungen (unter 5 Zimmer)
    Stornierungen bis 2 Tage vor Anreise sind kostenfrei,
  2. Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmer)
    Für Gruppenbuchungen (Buchungen von mindestens 5 Zimmern) gilt eine Frist für kostenfreie Stornierungen von 4 Wochen.
    Bei Stornierungen 27 – 15 Tage vor geplanter Anreise werden 50% des Reisepreises berechnet.
    Bei Stornierungen 14 – 2 Tage vor geplanter Anreise werden 80% des Reisepreises berechnet.
    Bei späteren Stornierungen oder „No Show“ werden 100% abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet.
    Einzelne Zimmer bis 10% aus Gruppenbuchungen sind auch mit einer Frist von 2 Tagen kostenfrei möglich.
  3. Für Sonderzeiträume (Feiertage, Messen etc.) oder Veranstaltungen (Konzerte, Motorradrennen) gelten andere Stornierungsbedingungen, die jeweils auf dem Reservierungsvertrag vermerkt sind.

Für Veranstaltungen (Tagungen und Bankettveranstaltungen) gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  1. Stornierungen bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind kostenfrei.
  2. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden 50% des kalkulierten Gesamtumsatzes an Speisen und Getränken berechnet, für Fremdleistungen wird der tatsächlich entstandene Schaden weiterberechnet.
  3. Bei späterer Stornierung bzw. „No Show“ werden 80% der kalkulierten Gesamtleistung berechnet.


9. Rücktrittsrecht des Hotels:

a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

b) Wird eine vereinbarte oder oben, gemäß Punkt 3 d) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
d) Der Gebrauch des Namens des Hotels und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners z.B. Vorstellungsgespräche und Verkaufsveranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
e) Der Kunde wird soweit es ihm möglich und zumutbar ist, alles tun um innere und äußere Störungen zu vermeiden. Hat das Hotel begründet Anlass zur Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung z.B. aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit des Hotels oder dessen Ruf gefährdet oder zu gefährden droht, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel bei Vertragsabschluss über den wahren Charakter der Veranstaltung durch den Kunden nicht hinreichend informiert wurde.
f) Das Hotel hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen das Hotel.
g) Wird der Rücktritt des Hotels durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann das Hotel unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer 6 und 7 aufgeführten Beträge als pauschalierten Schadenersatz geltend machen. Dem Hotel und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren bzw. niederen Schadens unbenommen.

10. Haftung des Hotels:

a) Das Hotel haftet nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zu einer Summe von EUR 3.500,00). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß Paragraph 701 BGB nur bis zum Betrag vom EUR 800,00 gehaftet. Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Hierfür ist ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Geld offen gegen eine Quittung zu hinterlegen.
b) Das Schlosshotel Klaffenbach lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Verantwortung für Schäden jedweder Art ab. Im Fall von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden an ihren Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräume abdeckt.
c) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Die Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig, auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
d) Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Gast gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
e) Soweit dem Gast ein Stellplatz in einer der Garagen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
f) Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
g) Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage und zu Lasten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht dem lokalen Fundbüro übergeben.
h) Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben auf Kosten des Kunden. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
i) Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die Beförderung von Personen und Gepäck. Eine Haftung von Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ- bzw. Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verlust und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
j) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel bleiben hiervon unberührt.

11. Haftung des Kunden für Beschädigungen:

a) Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig verursacht wurden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hotels im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen.
b) In allen Gebäuden des Hotels ist das Rauchen, egal in welcher Form, verboten! Unsere Brandmelder könnten sofort auslösen, unsere Brandmeldeanlage benachrichtigt direkt die Feuerwehr. Die durch Fehlalarmierung entstehenden Kosten müssten wir an Sie weiterleiten. Für das Rauchen im Hotelzimmer wird eine Gebühr in Höhe von 150,00 € für zusätzliche Reinigung bzw. Nutzungsausfall erhoben.
c) Das Anbringen von Dekorationsmaterial und das Befestigen von Exponaten sind nur in Absprache mit dem Beauftragten der Bankettabteilung des Hotels gestattet. Eingebrachtes Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt entsprechende Nachweise zu verlangen, bzw. das Anbringen und die Aufstellung dieser zu verweigern, wenn die Exponate und Dekorationsmaterialien den Anforderungen nicht entsprechen und sonstige Sachschäden zu befürchten sind.

12. Schlussbestimmungen:

a) Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die (soweit rechtlich möglich) dem Sinn und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung und der ganzen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz.

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